|
 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
|
Wir unterstützen Existenzgründer bei der Unternehmensgründung.
Welche Rechtsform ist vorteilhafteste unter steuerlichen Aspekten?
Wie viel Eigenkapital ist vorhanden und welcher Kapitalbedarf ergibt sich insgesamt?
Sind Sie kreditwürdig und kreditfähig ?
Sind Sie ein Unternehmertyp?
Freier Beruf oder Gewerbe?
Diese Hilfestellungen finden Sie auch beim Bundesverband deutscher Fördermittel-Berater e.V.
Wo muß ich mein Gewerbe anmelden?
KfW-Förderung von Coaching-Maßnahmen.
Ein Softwarepaket V. 9.0 für Gründer und junge Unternehmen bietet unentgeltlich das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - BMWi an.
|
 |
 |
Hilfestellungen für Existensgründer |
 |
|
Formulare, Vordrucke, Anmeldungen
Gewerbeanmeldung (beim Gewerbeamt) Gewerbeummeldung (beim Gewerbeamt) Gewerbeabmeldung (beim Gewerbeamt)
Anzeige einer Betriebsaufnahme (beim Finanzamt) Anzeige der Gründung einer Personengesellschaft Anmeldung einer Kapitalgesellschaft
Antrag auf Dauerfristverlängerung 2008 Umsatzsteuervoranmeldung USt 1 A - 2008
Einnahmenüberschußrechnung - Anlage EÜR 2007 Einnahmenüberschußrechnung - Anlage EÜR 2006
Einnahmen-Überschuß-Rechnung als Excel-Datei
Merkblätter zu den Bereichen Kredite Beteiligungskapital Beratung
|
 |
 |
Unser Tipp für alle Existenzgründer: |
 |
|
Sie haben eine neue Domain und laden die web-Seiten ins Internet hoch. Sie wissen sicherlich. dass Sie ihre Seiten bei den Suchmaschinen anmelden müssen.
Aber haben Sie an Firmenverzeichnisse oder gar Branchenverzeichnisse gedacht? Es gibt viele Möglichkeiten ihre Firma, ihr Unternehmen oder ihr Angebot kostenlos eintragen zu können. Dies erhöht die Chancen für Existenzgründer oder junge Firmen gefunden zu werden und sich zu präsentieren. Somit ist der Firmeneintrag Werbung.html">kostenlose Werbung und sie müssen keine (teuren) Links, Banner oder Printmedien bezahlen. Derartig kostenlose Dienstleistungen gibt es z.T. auch bei Verbänden, Innungen, Vereinen oder Kammern. (Ver-)suchen Sie es!
Verweigerung der Vergabe der Steuernummer durch das Finanzamt Immer wieder verzögert oder verweigert die Finanzverwaltung Existenzgründern die Vergabe einer Steuernummer. Dabei wird häufig die fehlende Unternehmereigenschaft des Existenzgründers als Grund vorgebracht. Für die betroffenen Unternehmer kann dies schon das Ende der Existenz bedeuten, bevor diese überhaupt angefangen hat. Die Existenzgründer benötigen eine Steuernummer bzw. Umsatzsteueridentifikationsnummer zwecks ordnungsgemäßer Rechnungsstellung. Ferner überprüfen potenzielle Geschäftspartner über die USt-ID-Nr. die Unternehmereigenschaft des Existenzgründers. Lässt sich diese nicht nachweisen, werden die Geschäftsbeziehungen regelmäßig abgebrochen.
Urteil Im zu beurteilenden Fall wurde dem Existenzgründer vorgeworfen, dass er nur für einen Kunden arbeite und somit Arbeitnehmer, aber nicht Unternehmer sei. Weiterhin stütze sich die Argumentation des Finanzamtes darauf, dass er weder über Anlagevermögen noch über Arbeitsmittel verfüge. Diese für Finanzämter typische Sichtweise verkennt vollkommen, dass Existenzgründer eben Existenzgründer sind und nicht voll entwickelte Unternehmen. Das FG München (Urteil v. 5.10.2006, 14 K 117/06) hat nun diesem Ärgernis ein Ende bereitet. Demnach darf die Finanzbehörde an die beabsichtigte unternehmerische Tätigkeit keine zu hohen Anforderungen stellen. Die Entscheidung über die Vergabe der Steuernummer ist zeitnah anhand der Erläuterungen des Existenzgründers zu treffen. Hierzu reichen schlüssige und nachvollziehbare Angaben in dem für Umsatzsteuerzwecke entwickelten Fragebogen bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit aus. Die vom Finanzamt vorgebrachten Argumente seien allenfalls nach Ablauf eines Besteuerungszeitraums geeignet, die Unternehmereigenschaft zu überprüfen.
Dem Urteil ist in vollem Umfang zuzustimmen. Sollte weiterhin Existenzgründern die Vergabe einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke verweigert werden, so kann auf Basis des Urteils des FG München hiergegen vorgegangen werden. Ergeben sich durch die Haltung des Finanzamtes Vermögensschäden, z. B. durch entgangene Aufträge, so sollten mögliche Haftungsansprüche geprüft werden.
|
 |
 |
Meine Leistung |
 |
|
Wir erstellen mit ihnen notwendige Gründungskonzepte, die Prognose- / Planrechnungen für die Zukunft enthalten unter Berücksichtigung evtl. Steuerbelastungen. Wir gehen mit ihnen Kritisch ihre Standortanalysen durch und besprechen die Konkurrenz-Situation. Wir zeigen ihnen Abhängigkeiten in ihren Entscheidungen auf und wie sie die Zahlen beeinflussen.
Wir führen Prüfungen Ihrer Konzepte als fachkundige Stelle zur Beurteilung, ob eine tragfähige Existenz vorliegt durch. Diese sind notwendig um den Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt) zu erhalten.
Bei der Beantragung von Krediten, begünstigten Darlehen oder anderen Fördermitteln sind wir gerne behilflich. Einen Plausibilitäts-Check halten wir für unerlässlich.
Wir sagen ihnen, ob sie eine Investitionszulage erhalten. Fragen Sie uns, ob eine Anspar-Abschreibung (7g-Abschreibung) sinnvoll ist!
|
 |
 |
Kfw-Berater / Förderung einer Coachingmaßnahme |
 |
|
Wir sind bei der Kfw als Berater gelistet, so daß Sie Zuschüsse zu den Kosten einer Coachingmaßnahme (maximal förderfähiges Tageshonorar beträgt 800 Euro bei 8 Stunden/Tag - insgesamt max. 6.000 €)
in den neuen Bundesländern i. H. v. 75 %, in den alten Bundesländern einschließlich Berlin i. H. v. 50 %
erhalten können, wenn das Unternehmen bei der Beantragung nicht älter als 5 Jahre ist. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
|
 |
 |
|
 |
|