Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurden neue Hinzurechnungsvorschriften nach § 8 Nr. 1 GewStG eingeführt.

Der Unternehmer U zahlt in 2008 an sein Kreditinstitut 120.000 € Zinsen. Zudem wendet er für bewegliche Wirtschaftsgüter 200.000 € an Leasingraten auf. Die Pacht für das Betriebsgrundstück beträgt 250.000 €.

Ab 2008 sind nun folgende Hinzurechnung zu berücksichtigen:

ungekürzte
-Zinsen, ungewöhnliche Skonti, Diskontbeträge + ähnliche wirtschaftliche Vorteile:
-Renten und dauernden Lasten:
-Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters:  

120.000 €  
20 % der
Leasingraten (für bewegliche Wirtschaftsgüter hier von 200.000 €): 

+40.000 €  
65 % der
Pachtzahlungen (für das Betriebsgrundstück hier von 250.000 €):  

162.500 €  
Summe:  322.500 €  
./. Freibetrag:  100.000 €  
übersteigende Summe:   222.500 €  
davon 1/4 Hinzurechnung:  =55.625 €