Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurden neue Hinzurechnungsvorschriften nach § 8 Nr. 1 GewStG eingeführt.
Der Unternehmer U zahlt in 2008 an sein Kreditinstitut 120.000 € Zinsen. Zudem wendet er für bewegliche Wirtschaftsgüter 200.000 € an Leasingraten auf. Die Pacht für das Betriebsgrundstück beträgt 250.000 €.
Ab 2008 sind nun folgende Hinzurechnung zu berücksichtigen:
ungekürzte -Zinsen, ungewöhnliche Skonti, Diskontbeträge + ähnliche wirtschaftliche Vorteile: -Renten und dauernden Lasten: -Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters:
120.000 €
20 % der Leasingraten (für bewegliche Wirtschaftsgüter hier von 200.000 €):
+40.000 €
65 % der Pachtzahlungen (für das Betriebsgrundstück hier von 250.000 €):